Mitgliedschaft

Um bei uns dauerhaft trainieren zu können, müssen Sie Mitglied im Verein werden. Dazu bringen Sie einfach das untenstehende Anmeldeformular ausgefüllt zum Training mit. Dieses können Sie auch herunterladen; zum Betrachten und Ausdrucken benötigen Sie dann den Adobe Reader, der aber auf fast allen Rechnern bereits installiert ist.

Anmeldeformular zur Mitgliedschaft im Kung Fu - Verein Leipzig e.V.

Hiermit erkläre ich meine Anmeldung zur Mitgliedschaft im Kung Fu Verein Leipzig e.V. zu nachstehenden Bedingungen, welche ich durch meine Unterschrift anerkenne.

Name: Vorname:
Straße, Hausnummer: Telefon:
PLZ, Wohnort: Beruf:
Geburtsdatum: Monatsbeitrag:
  1. Gesundheit des Mitglieds

    Der Antragsteller bestätigt mit der Anmeldung, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat der Antragsteller vor Aufnahme des Trainings einen Arzt zu konsultieren. Es sollte eine Unfallversicherung abgeschlossen werden, da Schäden nur im Rahmen der Mitgliedschaft im Landessportbund abgedeckt sind.

  2. Haftung

    Eine Haftung der Kampfsportschule für evtl. auftretende Schäden, welche sich das Mitglied ohne Verschulden der Betreiber der Kampfsportschule zuzieht, ist ausgeschlossen. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Sachen erfolgt keine Haftung.

  3. Beitragszahlung

    Die Beitragsgebühr ist entsprechend der Zahlungsordnung der Statuten unseres Vereins monatlich bis zum 15. Kalendertag unter Angabe des Namens und des Beitragsmonats auf das Vereinskonto zu überweisen. Die Beitragsgebühr wird auch in der Schulferienzeit erhoben, da während der Schließung der Trainingshallen in dieser Zeit das Training alternativ an einem festgelegten anderen Standort stattfindet. Bei nicht erfolgter Beitragszahlung berät der Vereinsvorstand über einen Ausschluss vom Trainingsbetrieb, sowie bei fortgesetzter Nichtzahlung über den Ausschluss aus dem Verein! (Der Schüler hat die Möglichkeit der Nachzahlung bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats, ansonsten erfolgt automatisch der Ausschluss vom Trainingsbetrieb) Im Dezember ist einmalig für das Folgejahr ein vom Vorstand jährlich neu zu ermittelnder Betrag für die obligatorische Mitgliedschaft im Landessportbund gesondert auf das Vereinskonto zu überweisen.

  4. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung

    Die Dauer der Mitgliedschaft ist unbegrenzt, sie beträgt jedoch mindestens 3 Monate. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses hat mindestens einen Monat vor Beginn des nächsten Quartals schriftlich zu erfolgen.

Trainingsregeln für das Kung Fu Training

  1. Der Kung Fu - Schüler hat den Anweisungen des Trainers/Meisters unbedingt Folge zu leisten. Fortwährende mangelnde Trainingsdisziplin kann zum Ausschluss vom Training führen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung bezahlter Beiträge.
  2. Während der Trainingspausen sowie vor und nach dem Training dürfen Trainingsgeräte bzw. andere Gegenstände der Trainingsraumausstattung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Trainers benutzt werden. Alle Trainingsgeräte sowie vorhandene Ausstattung sind pfleglich und rücksichtsvoll zu behandeln. Beschädigungen an der Turnhalleneinrichtung oder sonstigen Gegenständen müssen sofort dem Trainer gemeldet werden, unabhängig davon, ob sie durch den Kung Fu - Schüler selbst verursacht, oder nur bemerkt werden. Trainingsräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten oder benutzt werden.
  3. Die erlernten Selbstverteidigungs- und Angriffstechniken dürfen nur zum Zweck der Verteidigung und Schutz der eigenen Person bzw. in Not befindlicher Mitbürger entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen unseres Staates angewendet werden. Die Anwendung des Kung Fu zum Zwecke des Angriffs bei selbst provozierten Schlägereien oder anderen Auseinandersetzungen etc. ist untersagt und kann bei Bekanntwerden mit Ausschluss vom Training oder des Vereins geahndet werden. Bereits bezahlte Beiträge werden in diesem Fall nicht erstattet.
  4. Jeder Kung Fu - Schüler hat seine Trainingspartner zu achten, beim Erlernen der Kampfsportkunst zu unterstützen und besondere Vorsicht beim Training der erlernten Kampftechniken anzuwenden.
  5. Eventuelle Verletzungen sind sofort dem Trainer zu melden und alle notwendigen Hilfsmaßnahmen zusammen mit diesem umgehend zu veranlassen. Unwohlsein, Schwindelgefühl etc. sind dem Trainer vor dem Training oder sofort nach dem Auftreten mitzuteilen. Im Zweifelsfall muss das Training des Betroffenen zur Vermeidung von Unfällen abgebrochen werden.
  6. Bei der Durchführung von Trainingslagern und Ausbildung an anderen Orten sind die obigen Bestimmungen ebenso gültig.
Ort, Datum Unterschrift des Kung Fu - Schülers ggf. Unterschrift des Erziehungsberechtigten